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NEIN zum Klimaschutzparagraf

Am 9. Juni stimmen wir darüber ab, ob wir in unserer Verfassung einen zusätzlichen, neuen Klimaschutzparagrafen verankern. Klimaschutz ist wichtig, und das haben Bund und Kantone auch längst erkannt. Mit dem bereits bestehenden Umweltschutz-Paragrafen §42 gibt es somit eine rechtliche Grundlage, welche Klimaschutzmassnahmen durchsetzt.

Ein weiterer Paragraf erübrigt sich und ähnelt einer übertriebenen Zwängelei. Zusätzliche Forderungen führen unweigerlich zu neuen Verboten und Regelungen und somit auch zu immer mehr Bürokratie. Sinnvoller Unweltschutz ja, aber mit Augenmass, Eigenverantwortung und Vernunft.

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